Unfälle unter Alkoholbeeinträchtigung

Unfall unter Alkoholbeeinträchtigung mit Personenschaden

Was tun?

Wir wollen vorweg ganz deutlich festhalten: Die Verursachung eines Unfalls mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt! Sollte es zu einem Personenschaden kommen stellt dies eine gerichtlich strafbare Handlung dar und wird auch zwingend von den Sicherheitsorgangen verfolgt (Offizialdelikt).

Schertler Rechtsanwaltskanzlei Unfall Alkoholbeeinträchtigung

Wie viele Promille darf man beim Autofahren haben?

In Österreich gilt, gleich wie in Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien, eine Grenze von 0,5 Promille (Blutalkoholkonzentration) im Straßenverkehr. Für Probeführerscheinbesitzer, LKW- oder Busfahrer gilt besondere Vorsicht: Für diese gilt eine Grenze von 0,1 Promille.

Wie viel Promille baut der Körper pro Stunde ab?

Eine pauschale Antwort hierüber zu treffen ist unmöglich. Beim Abbau von Alkohol spielt neben der konsumierten Menge auch der Körperbau, das Alter und das Geschlecht der betroffenen Person eine Rolle. Es gibt jedoch eine grobe Faustregel: Biologisch gesehen baut der weibliche Körper durchschnittlich 0,1 Promille pro Stunde ab, der männliche Körper 0,1 bis 0,2 Promille. Da sich Alkohol bei jedem Menschen unterschiedlich auswirkt, ist es wichtig, seine eigenen Grenzen zu kennen! Schon ab 0,3 Promille kann es zu einem Nachlassen der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens kommen! 

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss sind in Österreich besonders hoch. In jedem Fall ist mit einem Bußgeld, sowie möglichen weiteren Strafen und Sanktionen zu rechnen. Diese können von einer Nachschulung, über eine ärztliche Untersuchung bis hin zum Eintrag in das Führerscheinregister (Vormerksystem) und dem Entzug der Lenkberechtigung reichen.

Die Kosten dafür sind jeweils vom Lenker zu tragen und werden zusätzlich zum Bußgeld fällig.

Die Strafen stellen sich wie folgt dar:

  • 0,1 Promille oder mehr bei Probeführerschein, LKW oder Bus: Verlängerung der Probezeit inkl. Eintrag im Vormerksystem
  • 0,5 Promille oder mehr: Eintrag im Vormerksystem
  • 0,8 Promille oder mehr: Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis zu sechs Monate inkl. Nachschulung
  • 1,6 Promille oder mehr: Führerscheinentzug bis zu sechs Monate inkl. amtsärztliches Gutachten, Nachschulung und verkehrspsychologische Untersuchung

Das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Man sollte deshalb gut überlegen, ob man dieses Risiko eingehen möchte.

Unverschuldeter Unfall unter Alkoholbeeinträchtigung - was tun?

Bei einem Unfall mit Alkohol am Steuer gelten strengere Rechtsfolgen als bei einem im nüchternen Zustand verursachten Unfall. Insbesondere dann, wenn es zu einem Personenschaden kommt. Dann handelt es sich nämlich nicht um eine Übertretung verwaltungsrechtlicher Gesetze, sondern auch um einen Verstoß gegen das Strafgesetz. Bei einem Autounfall mit Personenschaden unter Alkoholbeeinträchtigung wird daher in den meisten Fällen ein Gerichtsverfahren eingeleitet, bei welchem möglicherweise eine Freiheitsstrafe verhängt wird.
War ein alkoholisierter Lenker schuldlos am Unfall, kommt im Zivilprozess dennoch häufig zum Ausspruch einer Teilschuld.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach einem Autounfall unter Alkoholbeeinträchtigung von einer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vertreten zu lassen.

Wie viel Promille hat man nach einem Bier?

Alkohol wird von Frauen und Männern unterschiedlich aufgenommen. Es iat davon auszugehen, dass ein Mann im Alter von 30 Jahren mit einer Körpergröße von 1,75 Meter und einem Körpergewicht von 70 Kilogramm nach einem Bier einen Blutalkoholwert von etwa 0,36 Promille hat. Eine Frau hat bei denselben Körpermaßen einen Promillewert von 0,45. Alkohol wirkt sich bei Frauen also grundsätzlich schneller auf den Alkoholpegel aus als bei Männern.

Wie lange ist der Führerschein weg bei 1,6 Promille?

Bei einem Luftalkoholgehalt von 1,6 Promille ist der Strafrahmen beträchtlich. Wer sich mit 1,6 Promille oder mehr hinter das Steuer setzt, muss mit einer Geldstrafe zwischen EUR 1.600 und 5.900 sowie mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug rechnen. Die obligatorische Nachschulung kostet in diesen Fällen noch einmal etwa 500 Euro, die verkehrspsychologische Untersuchung schlägt mit zusätzlich 363 Euro zu Buche. Die gleichen Folgen drohen übrigens auch, wenn Sie den Alkoholtest verweigern sollten, obwohl Sie gar nicht unter Alkoholeinfluss standen und gar nicht betrunken waren. 

Sollten Sie innerhalb von 5 Jahren erneut mit 1,6 Promille oder mehr erwischt werden, droht – neben der ohnehin hohen Strafe und den Kosten für die Nachschulung und die amtsärztliche Untersuchung – ein Führerscheinentzug von mindestens 12 Monaten. 

NOCH MEHR BEITRÄGE