29 März Vermögensaufteilung bei Scheidung
Was steht mir bei einer Scheidung in Österreich zu?
Vermögensaufteilung bei einer Scheidung
In Österreich gibt es grundsätzlich zwei Arten eine Scheidung abzuwickeln: Die schnellere und kostengünstigere einvernehmliche Scheidung und die strittige Scheidung, bei der ein Ehepartner gegen den anderen eine Scheidungsklage bei Gericht einbringt.
Was bekommt die Frau bei einer Ehescheidung?
In Österreich gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet, dass in die Ehe eingebrachte und während aufrechter Ehe erworbene Vermögenswerte weiterhin dem jeweiligen Ehepartner alleine gehören. Kommt es zur Scheidung, werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Es empfiehlt sich, schon vor der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen, in welchem die Folgen einer Scheidung festgehalten werden. Besonders schwierig gestalten sich Scheidungen im Zusammenhang mit Ehewohnungen oder Eigenheimen. Selbst wenn die Immobilie zum Teil einem Ehegatten gehört kann der andere Partner einen Anspruch darauf haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn gemeinsame Kinder mit dem hauptsächlich betreuenden Ehepartner in der Immobilie leben.
Sollte ein Partner in aufrechter Ehe eine schwere Eheverfehlung begehen, trifft diesen das Verschulden an der Scheidung und wird dieser unter Umständen unterhaltspflichtig gegenüber dem anderen Ehepartner.
Muss das Erbe oder eine Schenkung bei der Scheidung aufgeteilt werden?
Sofern die Eheleute keine anderen Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, welche am Tag der Eheschließung beginnt und mit der rechtskräftigen Scheidung endet. Bei der Scheidung wird der Zugewinn geteilt. Dies ist das Vermögen, das einer der Ehegatten oder beide gemeinsam während der Ehe erworben haben. Der relevante Zeitraum wird durch zwei Stichtage begrenzt: Einerseits das Datum der Eheschließung und andererseits der Zeitpunkt der Vermögensaufteilung. Ist ein Ehepartner schon vorher aus der Ehewohnung ausgezogen, ist der Stichtag der Tag der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehepartner. Jegliches Vermögen, das in die Ehe eingebracht wurde, d.h. das Vermögen, das die Ehepartner bereits vor der Ehe besessen haben, ist von der Vermögensaufteilung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor oder während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, Sachen des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausübung, sowie Vermögenswerte, die zu einem Unternehmen gehören. Ebenso sind Anteile an Unternehmen ausgeschlossen, sofern sie nicht bloße Wertanlagen sind. Diese Regelung wurde geschaffen, um das Vermögen eines Unternehmers bei der Scheidung nicht zu gefährden.
Wer bekommt die Kinder nach einer Scheidung? Wem steht das Sorgerecht zu?
Grundsätzlich haben beide Ehepartner die gemeinsame Obsorge für ihre (ehelichen) gemeinsamen Kinder Deshalb sollte im Falle einer Scheidung auch gemeinsam entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben sollen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist die emotionale Belastung für die Kinder deutlich geringer und empfehlen wir von der CS-Rechtsanwaltskanzlei daher, diese einer streitigen Scheidung vorzuziehen.
Können sich die Eltern nicht einigen, übernimmt das Gericht diese Entscheidung. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beansprucht wird ein Vormundschaftsgericht mit der Entscheidung beauftragt.
Einem Antrag auf alleinige Obsorge wird nur stattgegeben, wenn dies für das Kindeswohl von Vorteil ist. Je nach Alter des Kindes werden dabei natürlich auch die Wünsche des Kindes berücksichtigt.
Wem steht die Witwenpension nach einer Scheidung in Österreich zu?
Nach der Ehescheidung steht den Partnern Witwenpension zu, wenn der Verstorbene aufgrund eines gerichtlichen Urteiles oder Vergleichs oder auch aufgrund einer vor Scheidung der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung Unterhalt geschuldet hat.
Eine Witwenpension/Witwerpension steht auch dann zu, wenn der Verstorbene nach der Scheidung mindestens ein ganzes Jahr Unterhalt geleistet und die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat. Diese Regelung gilt sowohl für den Mann als auch für die Frau.
Sollte man einen Ehevertrag abschließen?
Aufgrund der Komplexität, die eine Scheidung mit sich bringen kann, empfiehlt es sich grundsätzlich einen Ehevertrag abzuschließen. In diesem kann schon im Vorhinein vereinbart werden, wie das Vermögen im Falle der Scheidung aufgeteilt wird und welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht werden.
Ein Ehevertrag kann also zu Beweiszwecken dienen und erspart Streitigkeiten in einem späteren Aufteilungsverfahren.
Deswegen empfiehlt es sich schon vor der Eheschließung ein Beratungsgespräch bei einem sach- und fachkundigen Rechtsanwalt zu vereinbaren, welcher nach den Wünschen der zukünftigen Ehepartner einen Ehevertrag erstellt.
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